§ 5 Widerruf / Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder erfolgt über das Online-Portal. Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen,
von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die
Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses
Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des
Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast
zur Stornierung bis 30 Tage vor gebuchtem Mietbeginn berechtigt, im Übrigen nach den
folgenden Maßgaben:

Schriftliche Stornierung bis spätestens Rückerstattung des Mietpreises zu
30 Tage vor gebuchtem Mietbeginn 100 %
29 bis 14 Tage vor gebuchtem Mietbeginn 40 %

Wird nicht spätestens bis 14 Tage vor dem gebuchten Mietbeginn schriftlich storniert, kann
leider keine Rückerstattung gewährt werden. – Stornierungen müssen schriftlich gegenüber
dem Anbieter erfolgen oder erfolgen über das Online-Portal. Als Stornierungstag gilt der Tag
des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen,
b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in
der Person des Gastes oder bzgl. des
c) Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
d) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
e) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden von Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters
in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Anbieters zuzurechnen ist.
(5) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 4 a) hat der Anbieter bereits geleistete
Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem
Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden
aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 4 zu ersetzen.

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