§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung des Ferienhauses
Waldromantik zur Beherbergung sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie dessen Nutzung
zu anderen Zwecken als Wohnzwecken sind nicht erlaubt.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart
wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des
Gastes schriftlich per Briefpost, eMail und/ oder Telefax bestätigt und damit die Buchung
annimmt (Auftragsannahme). – Im Normalfall bucht der Gast im Online-Portal des
Ferienhauses. Mit der Buchungsanfrage wird der Mietpreis, je nach Aufenthaltsdauer,
ermittelt. Der Mieter wird mittels Zahlungsaufforderung per eMail gebeten, den Mietpreis und
die Kaution in Höhe von 500,00 € zu überweisen. Die Kaution dient dem Anbieter als
Sicherheit für die Deckung eventueller vom Gast verursachter Schäden. Muss die Kaution
nicht in Anspruch genommen werden, wird drei Tage nach Mietende die Rücküberweisung
durch den Anbieter veranlasst.
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet
er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
(3) Der Gast erhält nach Zahlungseingang eine Buchungsbestätigung. Der Gast ist
verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die
Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen
nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich
vereinbart.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem Ausstattungsstandard
einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für
ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der
Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des
Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise sind Nettopreise und werden mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer
beaufschlagt.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu
machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für zwei Personen zur
Verfügung – im Normalfall zwei Erwachsene oder ein/ -e Erwachsene/ er und ein Kind ab
sechs Jahren. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
um 10%, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preises sowie für die
mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist mittels Vorkassenüberweisung auf das
Bankkonto des Anbieters zu leisten. => WANN???
(7) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung

(1) Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Bei Schäden infolge von
Zuwiderhandlungen wird der entstandene Schaden in Rechnung gestellt.
(2) Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere
Rücksichtnahme auf Nachbarn geboten. Fernseh- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke
einzustellen.
(3) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen
des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige
Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. – Bei Nichtbeachten werden
die entstandenen in Rechnung gestellt.
(4) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt.
(5) In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der
Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen.
Rauchen ist nur außerhalb des Hauses erlaubt. – Aus Brandschutzgründen ist das Hantieren
mit offenem Feuer, wie bspw. das Anzünden und Betreiben von Kerzen, strengstens
untersagt.
(6) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung,
soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen

(insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und
strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhaus
nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/ oder angebrachte Dekoration o. ä.
allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von
Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei
Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des
Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die
Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen
des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder erfolgt über das Online-Portal. Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen,
von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die
Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses
Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des
Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast
zur Stornierung bis 30 Tage vor gebuchtem Mietbeginn berechtigt, im Übrigen nach den
folgenden Maßgaben:

Schriftliche Stornierung bis spätestens Rückerstattung des Mietpreises zu
30 Tage vor gebuchtem Mietbeginn 100 %
29 bis 14 Tage vor gebuchtem Mietbeginn 40 %

Wird nicht spätestens bis 14 Tage vor dem gebuchten Mietbeginn schriftlich storniert, kann
leider keine Rückerstattung gewährt werden. – Stornierungen müssen schriftlich gegenüber
dem Anbieter erfolgen oder erfolgen über das Online-Portal. Als Stornierungstag gilt der Tag
des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen,
b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in
der Person des Gastes oder bzgl. des
c) Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
d) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
e) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden von Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters
in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Anbieters zuzurechnen ist.
(5) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 4 a) hat der Anbieter bereits geleistete
Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem
Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden
aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 4 zu ersetzen.

§ 6 Haftung, Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den
gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der
Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu
beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als
eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen
Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für
Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus verwahrt und/ oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem
Ferienhaus und/ oder am Inventar des Ferienhauses sowie auf dem Grundstück des
Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/ haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem
Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen
Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe, verspätete Räumung

(1) An- und Abreisetag sind in der Regel Samstag. Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab
16:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast findet das Ferienhaus gereinigt und desinfiziert vor.
(2) Die Anreise muss bis 20:00 Uhr erfolgen. Eine Anreise in der Zeit nach 20:00 Uhr kann
nur mit Absprache des Anbieters erfolgen. Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann ebenfalls nur
erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis
oder Reisepass vorzulegen.
(4) Am Abreisetag hat der Gast das Ferienhaus bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und
besenrein zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der
Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt:
a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10:00 Uhr aber vor 13:00 Uhr
b) 100,00 € (netto) bei einer Räumung nach 13:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter
Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden
weitergehenden Schäden.
(5) Die Räumung des Ferienhauses gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den
Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Der Gast ist verpflichtet, die
ordnungsgemäße Schließung der Wohnungs- sowie der Terrassentür zu kontrollieren. Auch
die Fenster müssen geschlossen sein.
(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für
deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 8 Datenschutz

(1) Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte
weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
(2) Der Gast ist verpflichtet, persönliche Daten sowie die Adresse des Anbieters oder die
Adresse des Ferienhauses nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Elmstein / Deutschland. Der Gerichtsstand ist Bad
Dürkheim.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch
des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich
widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am
nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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